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Bildungsurlaub


Hinweis

Bildungsurlaubsveranstaltungen, die nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz anerkannt sind, werden in der Regel als 5-Tages-Seminare montags bis freitags durchgeführt. Bei Maßnahmen mit einem Umfang von 24 Unterrichtsstunden kann nur ein anteiliger Bildungsurlaubsanspruch geltend gemacht werden (Teilzeit-Bildungsurlaubsmaßnahme). Bildungsurlaube mit 24 und 32 Unterrichtsstunden gelten nur für Teilzeitbeschäftigte, deren Arbeitszeit bis zur Hälfte eines entsprechenden Vollzeitbeschäftigen/einer entsprechenden Vollzeitbeschäftigten beträgt  (§2  Abs. 1 DVO NbildUG). 

Mit seiner/ihrer Anmeldung verpflichtet sich der/die Teilnehmer/in zur regelmäßigen Teilnahme an allen für die Veranstaltung vorgesehenen Unterrichtstagen. Grundsätzlich stehen die Bildungsurlaubsseminare allen Interessenten/innen offen. Bei einzelnen Seminaren sind jedoch aus pädagogischen Gründen Teilnahmevoraussetzungen zu beachten. Sie sind bei diesen Angeboten ausdrücklich vermerkt.



Übersicht der Bildungsurlaubsveranstaltungen


Zu Bildungsmaßnahmen, die besonderen gesellschaftlichen Erfordernissen entsprechen, gehören zum Beispiel: Maßnahmen zum Abbau geschlechtsspezifischer Benachteiligungen richten sich auf den Ausgleich geschlechtsbedingter beruflicher und gesellschaftlicher Nachteile. Dazu gehören insbesondere Angebote zur beruflichen Orientierung und Qualifizierung mit dem Ziel der Eingliederung in das Berufsleben nach einer Familienphase sowie Angebote, die Frauen zur Übernahme von verantwortlichen Funktionen in politischen, sozialen und kulturellen Aufgabenbereichen sowie in Verbänden motivieren und qualifizieren.

 
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